Parteienfinanzierung
Ein Grundsatz des Rechts ist, dass keine Amtsperson in eigener Sache entscheiden darf. Der Grund hierfür ist: Selbstbetroffenheit macht befangen und führt leicht zu einseitigen, unangemessenen und missbräuchlichen Entscheidungen. Dagegen verstößt die Politik chronisch wenn es um Entscheidungen geht, die Mitglieder der Landesparlamente, des Bundestags oder des Europaparlaments betreffen. (more…)